Lukas Stumpf und Stefan Faßbinder, 15 Monate Lieferkettengesetz – wie ist der Stand der Dinge?

Shownotes

In dieser Episode widmen wir uns einem Thema, das derzeit wieder verstärkt in der Wirtschaftswelt diskutiert wird: das Lieferkettengesetz. Dieses Gesetz markiert einen Wendepunkt in der Art und Weise, wie Unternehmen ihre Lieferketten verwalten und Nachhaltigkeit priorisieren. In Deutschland greift ein Lieferkettengesetzt seit etwas mehr als einem Jahr und vor einem Monat hat auch die EU eine ähnliche Richtlinie veröffentlicht. Zeit sich mit dem Thema näher zu beschäftigen und zu überlegen, was das für die Unternehmen bedeutet.

Viel Spaß beim Hören

Über Lukas Stumpf

Dr. Lukas Stumpf kombiniert Praxiserfahrung als Nachhaltigkeitsleiter mit einem erstklassigen akademischen Hintergrund mit Promotion in Nachhaltigkeitsmanagement. Mit seiner branchenübergreifenden Beratungsexpertise in der Konzeptionierung und Operationalisierung von Nachhaltigkeits- und Dekarbonisierungsstrategien und -zielen leitet er cross-funktionale Nachhaltigkeitsprojekte mit Impact.

Über Stefan Fassbinder

Stefan Faßbinder ist Senior Manager bei HÖVELER HOLZMANN und Experte für Organisationsoptimierung im Einkauf sowie für soziale und ökologische Nachhaltigkeit. Er absolvierte sein Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Unternehmensentwicklung und -strategie an der RWTH Aachen und der University of Essex. Vor seiner Zeit bei HÖVELER HOLZMANN war er in der Supply Chain Compliance-Abteilung eines TecDax-Unternehmens tätig. Als Berater führte er branchenübergreifend zahlreiche Projekte zu den Themen Einkaufsorganisation und insbesondere zum Lieferkettengesetz durch. Seine kombinierte Expertise aus Einkauf und Nachhaltigkeit ermöglicht eine pragmatische Umsetzung nachhaltigkeitsbezogener Gesetzesanforderungen.

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Heike Hunsmann

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Heike Hunsmann: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Episode unseres Digital Now Podcast. Im virtuellen Podcast Studio sind heute Dr. Lukas Stumpf und Stefan Fassbinder von Höveler Holzmann, einem Valantic-Unternehmen mit Fokus auf Supply Chain Management und Einkauf. Und Lukas, Stefan, ihr beide seid zudem spezialisiert auf das Thema Nachhaltigkeit in der Lieferkette. Stellt euch doch einfach mal gerade selber vor. Stefan, fang du doch einfach mal an.

00:01:15: Gerne. Mein Name ist Stefan Faßbinder. Ich bin Senior Manager bei Höveler Holzmann Consulting und komme auch, wie unser gesamtes Unternehmen, eher aus dem Einkauf ursprünglich und jetzt in den letzten Jahren immer mehr auch in das Thema Nachhaltigkeit gegangen, insbesondere zum Thema Lieferkettengesetz. Dort habe ich jetzt in den letzten zwei bis drei Jahren ein gutes Dutzend Projekte geleitet in verschiedensten Branchen, öffentlicher wie privater Sektor, Handel, produzierendes Gewerbe, Dienstleistungssektor und kann so viele verschiedene Erfahrungswerte mitbringen.

Heike Hunsmann: Sehr schön. Und Lukas, über dich?

00:01:48: Mein Name ist Lukas Stumpf. Ich bin Manager bei Höveler Holzmann und Nachhaltigkeitsexperte. Das bedeutet, ich habe einfach diesen Nachhaltigkeits-Backround auch qua Bildung schon mitgebracht. Ich habe sowohl im Master als auch im PhD mich Nachhaltigkeits-und Innovationsmanagement gekümmert und bringe die Erfahrung bei Höveler Holzmann mit ein, Nachhaltigkeitsprojekte entweder in Einkaufsabteilungen, aber auch unternehmensübergreifend zu leiten und zu konzeptionieren. Und da gehört das Lieferketten-Sorgfalls-Plichtengesetz natürlich elementar bei uns mit dazu.

Heike Hunsmann: Da hast du uns ja schon das erste Stichwort geliefert. Was genau versteht man denn unter dem Lieferketten-Gesetz oder dem Lieferketten-Sorgfalls-Plichtengesetz, wie du es gerade genannt hattest? Und welche Ziele verfolgt dieses Gesetz? Stefan, vielleicht Hast du eine Antwort für uns?

00:02:31: Und zwar beim Lieferkettengesetz muss man vielleicht erst mal sagen, dass wir heute hier in der Folge vor allem über das deutsche Gesetz reden, eben das Lieferketten-Sorgfalts-Plichtengesetz. Parallel dazu wurde vor kurzem auch noch auf EU-Ebene ein Gesetz verabschiedet, geschieden, dass in ein paar Jahren erst relevant wird. Da wird also auch das deutsche Gesetz noch mal angepasst werden müssen, auf die europäischen Anforderungen einzugehen. Zunächst aber mal der Fokus auf das deutsche Gesetz. Und wie schon gesagt, dort geht es eben darum, Menschenrechtsverletzungen und potenzielle Umweltrisiken entlang von globalen Lieferketten zu adressieren, sodass eben deutsche Unternehmen Sorgfaltspflichten erfüllen müssen, eben proaktiv sicherzustellen, dass solche Risiken minimiert werden. Um nachzuweisen, dass Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten also eingehalten haben, muss auch dort mindestens einmal im Jahr ein Bericht erstellt werden, der dann auch an das zuständige Bundesamt gesendet wird. Das ist in dem Fall das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, die eben auch mit der Kontrolle der betroffenen Unternehmen betraut sind.

Heike Hunsmann: Okay, also so viel zum Gesetz. Aber was bedeutet das nun konkret? Also wie beeinflusst das Lieferkettengesetz die Geschäftsprozesse von Unternehmen in Deutschland?

00:03:44: Ganz konkret bedeutet das eben, dass betroffene Unternehmen die Sorgfaltspflichten in ihren Eigengeschäftsbereichen und mit Blick auf ihre unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten umsetzen müssen. Das heißt also, dass zunächst einmal ein Risikomanagementsystem eingeführt geführt werden muss, eben mit Blick auf die vom Lieferkettengesetz genannten Risiken. Das erzählen dann vor allem Risiken dazu wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit, was natürlich ganz klassisch Themen von Menschenrechtsproblemen sind, aber eben auch andere Risiken wie Diskriminierung, Mindestlohenthematiken, Arbeitsschutz. Also auch durchaus Themen, die in Deutschland und Europa relevant sein können. Und mit Blick auf all diese Themen muss dann eben nicht nur ein Risikomanagementsystem aufgesetzt werden, inklusive von Verantwortlichkeiten im eigenen Unternehmen und auch mit Berichterstattung an die Geschäftsleitung, sondern eben auch jährliche Risikoanalysen durchgeführt werden im eigenen Geschäftsbereich und mit Blick auf die Lieferantenbasis. Und auf der Basis, auf Basis der Ergebnisse dieser Risikoanalysen, müssen dann eben Risikopräventionsmaßnahmen eingeführt werden. Da geht es dann beispielsweise die Anpassung von Einkaufsstrategien und Praktiken. Es geht in dem Sinne auch die Inklusion von menschenrechtlichen Risikokategorien in die Lieferantenauswahl und Lieferantenbewerb Bewertung, aber auch beispielsweise Schulungen der eigenen Mitarbeiter dort, wo es relevant ist. Und wenn man feststellt, wir haben auch hier bei uns im eigenen Geschäftsbereich durchaus Risiken in einer der genannten Kategorien, dann muss man dort auch handeln und unverzüglich Präventions-oder Abhilfemaßnahmen durchführen.

Heike Hunsmann: In Deutschland ist die erste Stufe des Gesetzes nun seit dem 01.01.2023 in Kraft und betrifft Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden. Und seit dem 01.01. Diesen Jahres ist die zweite Stufe in Kraft getreten und betrifft Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden. Also betrifft es schon deutlich mehr Unternehmen. Lukas, kannst du schon etwas zum Verlauf dieser ersten 15, 16 Monate sagen? Und wie ist die Umsetzung angelaufen? Gibt es bereits Routinen oder Sanktionen?

00:05:48: Wie man sich wahrscheinlich denken kann, wenn plötzlich so menschenrechtliche Risiken in Risikomanagement einbezogen werden soll, dann ist erst mal die Unsicherheit groß. Also wie soll das konkret aussehen? Wie sollen da Verantwortlichkeiten aufgesetzt Wie werden da Sanktionen ausgesprochen? Und so weiter. Natürlich auch Angst vor einem erstens hohen bürokratischen Aufwand, aber dann einfach auch von einem hohen prozessualen Aufwand, diese Risikoanalysen beispielsweise durchzuführen. Deswegen wurde das Ganze auch recht intensiv begleitet, jetzt in den ersten 15 Monaten, eben vom BAFA – ich benutze jetzt die Abkürzung, weil wir es vorhin eingeführt haben – recht intensiv begleitet über beispielsweise Handreichungen, die die Inhalte des Gesetzes weiter konkretisieren sollen und klarstellen sollen, was da alles konkret gemacht werden soll, da welche Best Practices es so gibt. Es gab vom BAFA im Dezember letzten Jahres – ist jetzt auch wieder schon drei Monate, vier Monate her – aber da gab es schon einen ersten Bericht über die Umsetzung des Lieferkettengesetzes, wo vor allem darauf eingegangen wurde, wie Unternehmen beispielsweise Beschwerde Verfahren zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten aufgebaut haben, wie sie Verantwortlichkeiten zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten implementiert oder aufgesetzt haben und so ein bisschen, wie viele Beschwerden zu menschenrechtlichen Verstößen im ersten Jahr eigentlich gekommen sind. Und da hat das BAFA eigentlich erst mal haben wir ein recht positives Fazit gezogen und geht so ein bisschen davon aus, dass gerade Beschwerdeverfahren und die Verteilung von Verantwortlichkeiten wirklich zufriedenstellend verlaufen ist, mit natürlich Verbesserungsbedarf. Gleichzeitig sind auch schon einzelne Beschwerden über Menschenrechtsverletzungen bei der BAFA eingegangen und damit verbunden auch Beschwerden zu den Unternehmen, die diese Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette zu verantworten haben. Und die beiden Hauptbeispiele da, die es auch in die Öffentlichkeit geschafft haben, sind einmal Beschwerden gegen Automobilkonzerne im spezifischen VW, BMW und Mercedes und einmal gegen Supermarktketten, insbesondere Rewe und Edeka. Bei den Automobilkonzernen, da geht es Fertigungsstätten in China und insbesondere in Xinjiang, wo es Menschenrechtsverletzungen oder starke Indizien zu Menschrechtsverletzungen bei den Uiguren gibt. Und bei den Supermarktketten, vor allem Reve und Edeka, da geht es Arbeitsbedingungen auf Bananenplantagen, die direkt an diese Supermarktketten liefern. Das bedeutet, da ist auf jeden Fall auch schon mal wirklich an die Öffentlichkeit geschwappt, dass es da erste Beschwerden und wirklich auch Handlungen der Unternehmen da eingefordert wurden, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu minimieren. Das sind wahrscheinlich so die Hauptsachen, die jetzt in den ersten 15 Monaten bis jetzt passiert sind. Ansonsten Routinen, also gerade bei den Unternehmen, da geht es jetzt so ein bisschen rein in das, was wir konkret machen. Da kann ich es natürlich am besten beurteilen. Gerade bei den Unternehmen, die wir von Anfang an schon begleitet haben, da merken wir, dass auf jeden Fall Routinen eintreten und dementsprechend auch Prozesseffizienzen steigen. Dieser Implementierungsaufwand, das Ganze das erste Mal zu machen. Man kann schon Zeit in Anspruch nehmen, aber wenn man dann so ein bisschen drin ist und diese Risikoanalyse wiederholt durchführt und die betroffenen Personen auch wissen, welche Daten sie liefern müssen und wie das Ganze methodisch aufbereitet werden muss, Dann kann man da schon extrem schnell auch das Ganze deutlich effizienter gestalten und das sehen wir auch.

00:08:50: „Okay, ist das, was ich jetzt hier gemacht habe, wirklich auch angemessen, nicht nur in meinem eigenen Sinne, sondern auch im Sinne des Bundesamts? Sodass man hier ein bisschen erst mal auf Sicht fahren und notfalls eben im späteren Verlauf noch die eigenen Prozesse und Maßnahmen nachschaffen kann.

Heike Hunsmann: Das sind durchaus gewisse Herausforderungen, die sich Unternehmen da stellen müssen, aber vielleicht gibt es ja auch gewisse Chancen, die die Einführung dieses Gesetzes mit sich bringt. Vielleicht gibt es ja sogar ein paar Erfolgsgeschichten. Wie sieht es denn aus mit den Chancen bei der Einführung?

00:10:23: Nachhaltigkeit könnte dann noch so was sein wie Qualitätssicherung oder Qualität Sitzungsmanagement, solche Geschichten. Aber dass es wirklich konkret darum geht, Menschenrechtsbedingungen entlang der Lieferkette zu betrachten, das gab es eigentlich so systematisch vorher noch nicht. Und das ist natürlich was, was Unternehmen jetzt systematisch machen müssen und was aber auch wirklich integriert werden muss in die Unternehmenspraktiken. Das bedeutet natürlich auf der einen Seite, diese Risikoanalyse ist zwar was, was einmal jährlich gemacht werden muss und wer das macht, sei erst mal dahingestellt, aber auf der anderen Seite müssen eben diese menschrechtlichen Sorgfaltspflichten auch wirklich in die Geschäftsprozesse integriert werden. Das bedeutet, dass eben auch sich EinkäuferInnen beispielsweise mit Lieferanten einfach in Kontakt sind, dass die eine ganz andere Verantwortlichkeit im Bereich Nachhaltigkeit haben und so Nachhaltigkeit einfach integriert wird. Gleichzeitig werden bestehende Risikomanagementsysteme hinterfragt. Das bedeutet, ich habe es gerade schon gesagt, Risikoanalysen beispielsweise bei Lieferanten, normalerweise bis jetzt ausgelegt auf Kriterien, die nichts mit Nachhaltigkeit zu tun haben. Das gilt aber auch übergreifend für Risikomanagement Managementprozesse, wo menschenrechtliche Sorgfaltspflichten oder soziale Nachhaltigkeitsaspekte eine immer größere Rolle spielen können. Wir haben es auch vorhin schon gesagt, Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette vorzubeugen, gibt es natürlich unterschiedliche Strategien und Möglichkeiten und Präventionsmaßnahmen. Und ein Punkt, den wir vor allem bis jetzt viel sehen, ist der Ausbau von Lieferantenbeziehungen. Das bedeutet längerfristige, partnerschaftlichere Lieferantenbeziehungen. Das ist auf jeden Fall was, was wir in unserem Bereich schon häufiger gesehen haben.

Heike Hunsmann: Also bei dem Gesetz geht es ja darum, die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu verbessern. Wie kann diese denn jetzt effektiv gemessen und auch dann wirklich verbessert werden?

00:12:39: Genau, im Kontext des Lieferkettengesetzes geht es ja vor allem darum, Risiken zu senken, die eben mit Nachhaltigkeitsaspekten zusammenhängen, wie gesagt, Menschenrechtsrisiken, aber auch eben Umweltrisiken. Und Kern des Ganzen ist natürlich auch dort an der Stelle die jetzt schon oftmals erwähnte Risikoanalyse, die jährlich stattfinden muss, sowohl für den eigenen Geschäftsbereich als auch für die unmittelbare Lieferantenbasis. Und die Ergebnisse solch einer Risikoanalyse lassen sich natürlich auch von Jahr zu Jahr gut vergleichen. Man kann also feststellen, hat sich unsere Risikosituation verbessert verglichen mit dem Vorjahr oder verglichen mit vor drei, vier, fünf Jahren. Und so kann man entsprechend gut feststellen, ob die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Was heißt das jetzt konkret, diese Risikoanalyse? Was ist dort also zu machen? Und zwar muss man die komplette Lieferantenbasis, inklusive auch der Dienstleister, die man beauftragt, strukturiert auf Basis von, idealerweise erst mal Länderrisiken und Branchen-oder Warengruppenrisiken bewerten. Soll heißen, das nennt das BAFA eine abstrakte Risikoanalyse durchführen, bevor man einen individuellen Lieferanten betrachtet. Zunächst abstrakt auf Basis von Land und Branche oder Warengruppe die Lieferantenbasis in Summe screenen auf potenzielle Risiken. Also zu schauen, wo sitzt der Lieferant, womit beliefert mich der Lieferant und sind das potenziell riskantere Länder oder potenzielle riskantere Produktgruppen, mit denen er mich beliefert? Und auf der Basis dann eben schauen, wo sind jetzt hier die Prioritäten zu setzen in der weiteren Betrachtung? Wenn man feststellt, ein Lieferant kommt aus einem Land, wo durchaus auch höhere Risiken vorhanden sind und liefert auch Produkte, die durchaus auch mit höheren Risiken behaftet sein können, dann sollte man bei diesem Lieferanten in der Folge, in der der sogenannten konkreten Risikoanalyse genauer hinschauen. Soll heißen, diesen Lieferanten eben individuell zu betrachten? Hat er bereits Maßnahmen etabliert, die diese Risiken adressieren? Hat er bereits Zertifikate vorzuweisen, die in diese Richtung gehen? Müssen dort weitere Maßnahmen erfolgen? Kann man diesen Lieferanten prinzipiell auch dahin bewegen, weitere Präventions-oder Abhilfemaßnahmen durchzuführen? Und das ist eben diese Mehrstufigkeit, die da im Rahmen dieser Risikoanalyse mit Blick auf die Lieferanten verlangt wird, zunächst ganz abstrakt zu schauen, bei welchen Lieferanten müsste man genauer hinsehen, weil dort potenzielle Risiken vorhanden sind. Dann in der konkreten Risikoanalyse eben individuell den einzelnen Lieferanten zu betrachten, wie dort ganz individuell die Situation aussieht – natürlich nur, wenn es eben potenzieller Lieferant ist mit hohem Risiko – und dann, wenn sich das bestätigt, dass dort tatsächlich Risiken vorliegen, dann eben auch Präventionsmaßnahmen dem Lieferanten gegenüber, aber auch gemeinsam mit dem Lieferanten einzuführen. Und in Summe kann man dann eben von Jahr zu Jahr sehr gut vergleichen, wie ist die Risikosituation in Summe unserer Lieferantenbasis und kann dann natürlich auch sehr gut messen, ob man da in seinen eigenen Bestrebungen erfolgreich war.

Heike Hunsmann: Gibt es vielleicht schon Best Practices, vielleicht auch was aus euren Projekten? Könnt ihr da vielleicht schon was berichten?

00:15:57: Was bei uns jetzt einmal z.B. passiert ist, ist, dass wir die Ergebnisse der Risikoanalysen dazu genutzt haben, in der Geschäftsführung soziale Nachhaltigkeitsziele – da ging es insbesondere Es geht generell darum, Sortimentsziele, also in bestimmten Warengruppen beispielsweise strengere soziale Nachhaltigkeitskriterien anzuwenden und mit einem zeitlichen Ziel auch die wirklich in der Geschäftsführung auf so starke Füße zu stellen, dass das auch gar nicht mehr in Frage gestellt wird, ob diese Nachhaltigkeitsziele wirklich erfüllt oder verfolgt werden sollen oder nicht. Also was ich damit sagen will, ist, Risikoanalyse kann unternehmerische Nachhaltigkeitsziele den Rücken stärken. Das ist das eine. Und das zweite ist, wir hatten das vorhin schon mit den längeren oder mit den intensiveren Lieferantenbeziehungen. Was wir auch haben in einem anderen Projekt, ist beispielsweise, dass Unternehmen jetzt anfangen, wirklich finanzielle Inzentivierungen an Lieferanten zu bezahlen, wenn diese strengere Menschenrechtsrichtlinien einhalten. In dem konkreten Fall bei uns geht es zum Beispiel darum, dass unser Kunde bereit ist, Prämien zu bezahlen, wenn der Lieferant nachweisen kann, dass beispielsweise bestimmte Mindestlöhne gezahlt werden, die den Lebenshaltungskosten vor Ort entsprechen. Darüber hinaus gibt es auch – das ist jetzt aber nicht nur aufs LKSG oder aufs Lieferkettengesetz bezogen –, sondern das sind dann oft so breitere Supplier-Engagement-Programme, die dann auch soziale Nachhaltigkeitsziele zur Folge haben.

00:18:25: Auch so was gibt es, wo wirklich Unternehmen langfristig darauf abzielen, ihre Lieferantenbasis zu befähigen, wirklich Nachhaltigkeit ganzheitlicher zu betrachten und dann sowohl ökologische als auch soziale Ziele zu implementieren. Das kann wirklich so weit gehen, dass das Programme sind, die wirklich jahrelang gehen, wo es dann darum geht, Lieferanten auch Workshops zu geben, kostenlose Beratungen anzubieten, Sprechstunden anzubieten, einen Peer-to-Peer-Austausch zu implementieren. Also da sind die Möglichkeiten wirklich wahnsinnig vielfältig und ein Teil davon wird dann für die menschrechtlichen Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettengesetz eben auch angewandt.

Heike Hunsmann: Ja, das klingt eigentlich sehr schön. Lass uns noch mal einen kleinen Schritt zurückgehen. Wie helft ihr denn jetzt den Unternehmen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und wie würde so ein Projekt ablaufen, wenn jetzt ein Unternehmen zu euch kommt?

00:19:15: „Ja, ist ein Thema für uns, aber reicht das nicht, wenn wir da einfach einen Lieferantenkodex unschicken? Ist damit nicht alles getan, was wir da machen müssen? Nein, auch das nicht, wir hatten es ja eben schon gesagt, durchaus aus führlichere Sorgfaltspflichten in verschiedene Richtungen gehen und Deswegen startet unser Projekt auch in der Regel mit einer Gap-Analyse, wo wir eben zu Beginn schauen, was ist bei einem spezifischen Unternehmen bereits vorhanden? Was liegt bereits vor? Gibt es zum Beispiel schon einen Supplier Code of Conduct oder nicht? Gibt es bereits Risik Risikoanalysen. Gibt es bereits Verantwortlichkeiten, die definiert sind für genau solche Themen? Und wenn das der Fall ist, sehr gut, dann können wir genau da ansetzen. Aber oftmals stellen wir eben fest, das ist noch nicht der Fall und dann muss das natürlich klar definiert werden, welche Lücken es noch zu schließen gilt, bis man eben die Gesetzesanforderungen einhält. Und auf der Basis im zweiten Schritt folgt dann die Durchführung der Risikoanalysen. Wie gesagt, nicht nur mit Blick auf die Lieferanten, sondern auch mit Blick auf den eigenen Geschäftsbereich, auch in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen, beispielsweise mit HR, mit Arbeitsschutz, mit Qualitätsmanagement, mit Umweltschutzmanagement. Alle relevanten Vertreter auch des eigenen Unternehmens werden bei so einem Projekt dann mit eingebunden, eben auch umfassend die Risiken einschätzen zu können und dann eben auch gemeinsam die Verantwortlichkeiten für das ganze Risikomanagement-System mit Blick aufs Lieferkettengesetz zu definieren. Die Risikoanalysen dieses Risikomanagement-System sind ein bisschen die Grundlage für alles Weitere, was folgt. Ich hatte es eben schon mal erwähnt, beispielsweise das Thema Schulungskonzept ist dann zu definieren, wo man eben festlegt, wie man eigene Mitarbeiter in diesen Themen eben schult, aber eben auch gegenüber seinen Lieferanten die notwendigen Informationen weitergibt, dass man auch vielleicht einen Supplier Code of Conduct aufsetzt, der auch alle LKSG-Themen behandelt, dass man Einkaufspraktiken definiert, wo man eben genau berücksichtigt, wo wollen wir jetzt LKSG-relevante Aspekte einbeziehen? Und am Ende muss man ja auch dort dann seine Berichtspflichten erfüllen, sprich den Jahresbericht ans Bundesamt eben erstellen und abschicken und diesen aber auch auf der eigenen Homepage hochladen. Muss dann also veröffentlicht werden, dass auch alle interessierten Stake Backorder, intern wie extern, jederzeit auch nachschauen können, wie geht denn ein einzelnes Unternehmen mit dem Thema Lieferkettengesetz? Und ganz nah dran dabei auch das Thema Grundsatzerklärung zur unternehmerischen Menschenrechtsstrategie. Das ist ein weiteres Dokument, ein bisschen kürzer als die Jahresberichterstattung, aber auch dort muss prinzipiell jedes Unternehmen festlegen und beschreiben: Wie geht man mit dem Thema LKSG um? Welche Risiken wurden identifiziert? Was ist die Erwartungshaltung an Mitarbeiter und Lieferanten? Und was bedeutet das in Prozessen, in Maßnahmen beim konkreten Unternehmen? Und da kann der Hövel Holzmann ganz im Speziellen natürlich überall unterstützen. Wir schreiben sämtliche Dokumente, wir können gemeinsam alle möglichen Prozesse festlegen. Und für die Risikoanalysen haben wir natürlich auch Tools dabei.

Heike Hunsmann: Jetzt habt ihr ja bei Höveler Holzmann auch noch einen anderen Fokus, zum Beispiel auf Einkauf. Wie ist denn da die Zusammenarbeit und wie könnt ihr da mit eurer Expertise vielleicht auch in anderen Bereichen schon mit reingehen? Wie sieht so ein Team-Setup vielleicht auch aus?

00:23:03: Guter Punkt. Natürlich, das Thema Lieferkettengesetz steht ja auch nicht zwingend für sich alleine. Ich hatte ja gerade schon angesprochen, Einkaufsstrategien und Praktiken müssen teilweise angepasst werden, auch eben an die LKSG-Anforderungen. Und das ist natürlich auch eine gute Gelegenheit, allgemein die Einkaufsarbeit zu hinterfragen. Wie gesagt, wir haben über ein Jahrzehnt Erfahrung in der konkreten Einkaufsberatung, nicht nur mit Blick auf Nachhaltigkeit, sondern auch mit Blick auf Organisation, auf Prozesse, auf Thema Konditionsoptimierung auch. Und wenn man schon ohnehin gerade die Einkaufsstrategien und Praktiken anpackt, ist das natürlich ein Aspekt, den man ebenso betrachten kann. Wo kann man vielleicht, wenn man ohnehin gerade Lieferantenwechsel in Betracht zieht, weil vielleicht auch manche Lieferanten nicht so kooperativ sind, auch beim Thema Lieferkettengesetz, Vielleicht noch das Sinnvolle auch noch mit dem Pragmatischen und Praktischen verbinden, dass man sagt, bei der Gelegenheit schreiben wir auch noch manche Warengruppen neu aus, finden neue Lieferanten und da dann eben auch proaktiv die LKSG-Aspekte mit einzubinden, dass man da auch, wenn neue Lieferketten aufbauen möchte, von vornherein eben nicht nur von unserer Expertise, aber auch eben von den neuen Strukturen profitiert und dann eben nicht nur das Gesetz einhält, sondern auch für die eigenen Einkaufskonditionen noch was tun kann.

Heike Hunsmann: Wir hatten ja eingangs schon gesagt, wir würden später noch ein bisschen über das Lieferkettengesetz der EU sprechen. Also am 15. März hat die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für ein ähnliches Gesetz auf EU-Ebene gestimmt. Inwieweit unterscheidet sich das deutsche und das europäische Lieferkettengesetz voneinander?

00:24:33: Genau, das EU-Gesetz ist jetzt doch noch zustande gekommen. Es war ein langes Hin und Her, es stand öfter auf der Kippe. Am Ende hat es dann doch geklappt, dass es auch kommt. In dem Sinn ist es natürlich sinnvoll, dass man europaweit einheitliche Standards setzt, sodass jetzt deutsche Unternehmen schon eine Art Vorreiterrolle haben, weil sie natürlich das deutsche Lieferkettengesetz schon einhalten müssen. Prinzipiell sind die beiden Gesetze sehr ähnlich. Es geht bei beiden darum, die Sorgfaltspflichten entlang der die Lieferkette einzuhalten. Auch bei beiden Themen geht es Menschenrechts-und Umweltrisiken. Das Europäische Gesetz nennt noch ein paar Risiken mehr, die über das, was im deutschen Gesetz enthalten ist, hinausgehen, beispielsweise auch das Thema CO₂-Emissionen oder auch Klimawandel allgemein. Prinzipiell muss man aber sagen, dass ähnlich viele Unternehmen betroffen sind. Das war in der ursprünglichen Version im ersten Entwurf des EU-Gesetzes noch anders. Da sollten deutlich mehr Unternehmen betroffen sein. In der finalen Variante ist aber, ähnlich wie im deutschen Gesetz, die Grenze von 1.000 Mitarbeitern eben relevant. Anders als im deutschen Gesetz gelten dort natürlich nicht nur die Mitarbeiter in Deutschland, sondern dann eben auch global, wenn es eben das Headquarter in Europa hat. Zudem gibt es dann auch einen Mindestumsatz der auch noch erfüllt sein muss, in dem Fall von 450 Millionen Euro pro Jahr. Das aber erst für Unternehmen ab 2029. Bereits vorher gibt es zwei weitere Stufen, sodass wirklich Großunternehmen, also mit mehr als 5.000 beziehungsweise mehr als 3.000 Mitarbeitern, schon ab 2027 beziehungsweise 2028 betroffen sind. Der größte Unterschied inhaltlich findet sich beim Thema Risikoanalyse. Und zwar hatten wir ja schon gesagt, beim Deutschen Gesetz muss man nur die unmittelbaren Lieferanten betrachten, dafür aber alle unmittelbaren Lieferanten. Das ist beim Europäischen Gesetz etwas anders. Dort muss man eben nur schauen, wo finden denn meine Wertschöpfungsaktivitäten statt und dann auch nur die Lieferanten betrachten, die dort mit reinwirken. Man würde eher vom direkten Material vielleicht sprechen in Produktionsgewerbe. Sprich, wo kommen meine Rohstoffe her? Wo kommen meine wirklich relevanten Dienstleistungen her? Beispielsweise Büromateriallieferanten muss man jetzt als Industrieunternehmen nicht mehr zwingend betrachten. Dafür muss man hier nun aber nicht nur seine unmittelbaren Lieferanten betrachten, sondern wenn man feststellt, okay, das ist wirklich meine sogenannte Chain of Activities, also die Aktivitäten der eigentlichen Wertschöpfungskette, dann muss man dort auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette betrachten. Also nicht mehr nur den unmittelbaren Vertragspartner, sondern die Lieferkette weiter runter, was natürlich die neue Herausforderung ist, auch dort entsprechende Informationen einzuholen und auch dort dann verlässliche Risikoanalyse durchzuführen. Sprich, es ist spitzer, dafür tiefer, verglich mit dem deutschen Gesetz, dass es sehr breit war und dafür eben nicht sehr tief.

Heike Hunsmann: Okay, und was sollen Unternehmen jetzt tun oder welche Trends und Entwicklungen sollten Unternehmen im Auge behalten?

00:27:30: Beim Thema Europäisches Lieferkettengesetz würden wir erst mal empfehlen, etwas noch abzuwarten, weil natürlich gerade die etwas kleineren Unternehmen zwischen der Grenze von 3.000 und 1.000 Mitarbeitern, die sind natürlich noch sehr weit von der tatsächlichen Erfüllung dieses Gesetzes entfernt. Wie gesagt, diese betrifft es dann erst ab 2029. Da sprechen wir noch von fünf Jahren. Und das deutsche Lieferkettengesetz muss jetzt auch in der der Folge erst umgeschrieben werden, eben den europäischen Anforderungen dann zu genügen. Es ist also nicht so, dass zwei Gesetze dann parallel existieren würden, sondern das deutsche Gesetz würde angepasst werden, eben auch die Anforderungen des europäischen Lieferkettengesetzes aufzunehmen. Und das würden wir auf jeden Fall noch abwarten, bevor man eben diese Anforderungen komplett umsetzen möchte, weil dann wird es bestimmt auch noch mal konkreter. Muss auch in den nächsten zwei Jahren bereits passieren durch den deutschen Gesetzgeber und da lässt sich dann gut ansetzen. Ansonsten gibt haben es aber daneben noch weitere Nachhaltigkeitsrichtlinien, gerade von der EU, und die sind durchaus dringlicher. Also bevor man jetzt sich schon etwas zu früh aufs europäische Lieferkettengesetz stürzt, sollte man lieber den Blick noch ein bisschen weiten, auch andere europäische Gesetzgebungen betrachten. Ein Beispiel dafür ist das Thema Entwaltungsrichtlinie. Und da stellen wir auch regelmäßig fest, dass viele von unseren Kunden davon noch nie gehört haben, obwohl sie davon zeitnah betroffen sind. Und zwar betrifft diese Entwaltungsrichtlinie den Verkehrbringer von Produkten, die bestimmte relevante Materialien erhalten. Und diese Materialien hängen dann mit Entwaldung irgendwo auf der Welt zusammen. Soll heißen, eben diese Materialien oder Rohstoffe bereitstellen zu können, werden teilweise in Europa, teilweise natürlich auch in anderen Flecken der Erde großflächig Wälder gerodet. Wichtig ist, dass die EU mit diesem Gesetz eben die globale Entwaltung reduzieren will. Und dabei geht es dann ganz konkret Produkte wie Soja, Rindfleisch, Kauce, Kakao, Kaffee, Palmöl, Holz natürlich. Und jedes Unternehmen, das in der EU Produkte mit diesen Bestandteilen eben verkauft, da reden wir also von Schokoladentafeln, da reden wir von fertigen Tofuwürfeln, die man im Supermarkt kaufen kann, da reden wir offensichtlich von Rindfleisch in jedweder Form, von Holzmöbeln et cetera. Jedes dieser Unternehmen, die solche Produkte in die EU importiert, in der EU verkauft oder aus der EU exportiert, muss wirklich sehr, sehr detaillierte Sorgfaltspflichten entlang der kompletten Lieferkette sicherstellen. Das geht dann sogar so dass man die Geo-Koordinaten sämtlicher Grundstücke ermitteln muss, auf denen die jeweiligen Produkte angebaut wurden. Und wenn das hunderte Grundstücke sind, dann muss man von hunderten Grundstücken die Geo-Koordinaten angeben und zudem auch noch sicherstellen und beweisen, dass die Produkte auch legal und entwaltungsfrei dort angebaut wurden. Und wenn man dies eben nicht lückenlos nachweisen kann, dann drohen nicht nur empfindliche Strafzahlungen, die dann auch schnell mal doppelt so hoch sind, wie es beim Lieferkettengesetz der Fall wäre, sondern es drohen auch einfach Verkaufsverbote für die einzelnen Produkte. Also hier wirklich viel zu tun und vor allem sehr zeitnah viel zu tun, weil das Gesetz tritt in dieser Form bereits am 30.12.2024, also Ende diesen Jahres, in Kraft. Und wer bis dahin nicht vorbereitet ist und das dauert Monate, sich darauf vorzubereiten, kann seine Produkte eben nicht mehr in der EU verkaufen. Und daneben natürlich noch weitere Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD, zu der Lukas natürlich auch noch gern ein paar Ausführungen sagen kann.

00:31:04: Welche Nachhaltigkeitsrisiken und Chancen haben wir denn eigentlich? Da geht es dann wirklich ökologische Risiken wie Klimawandel, Luftverschmutzung, Wasserverschmutzung, aber auch Ressourcenverbrauch etc. Oder soziale Themen, sprich Arbeitskräfte im eigenen Betrieb, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, aber auch Kunden und Endnutzer. Also wirklich einmal entlang der gesamten Wertschöpfungskette gucken, welche Nachhaltigkeitschancen und Risiken habe ich denn? Und dann über die Wichtigsten davon, also über die Wesentlichen im Fachjargon, muss dann auch berichtet werden und es muss über alle diese wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte nachgehalten werden. Welche Ziele haben wir da? Welche Verantwortlichkeiten haben wir? Wie haben wir ein übergreifendes Nachhaltigkeitsmanagement installiert? Oder „In der Nachhaltigkeitsgovernance heißt das dann. Das ist also was, was sehr, sehr viel umfassender ist bezogen auf die Nachhaltigkeitsthemen und was gleichzeitig aber auch deutlich mehr Unternehmen betreffen wird, weil die CSRD, also diese Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung, betrifft auch Unternehmen, die über 250 Beschäftigte haben und eine Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro oder netto Umsatzerlose über 50 Millionen Euro. Das bedeutet also, ausruhen, wenn man jetzt sagen würde, „Ah, die Das CSD, also das europäische Lieferkettengesetz, das betrifft uns ja gar nicht. Heißt nicht unbedingt, dass man sich ausruhen kann und sagen kann, der Zug mit den ganzen Nachhaltigkeitsregularien, der zieht an einem vorbei, weil ganz so ist es nämlich nicht. Die CSRD wird für deutlich mehr Unternehmen relevant werden. Und zwar sind das europaweit 50.000 Unternehmen und davon allein in Deutschland circa 16.000 Unternehmen. Also das ist wirklich noch mal signifikant mehr als beim Lieferkettengesetz, sowohl beim Deutschen als auch jetzt in der überarbeiteten Entfassung beim Europäischen Lieferkettengesetz. Wichtig ist da, da geht es auch schon bald los. Also große Unternehmen müssen im Jahr 2025 das erste Mal offiziell berichten über das Geschäftsjahr 2024. Wichtig bei der CSRD ist es, dass es so ist, der Nachhaltigkeitsbericht muss dann auch in den Lagebericht integriert werden und der ist quasi auch autettierungspflichtig. Das bedeutet, da wird wirklich nachgeprüft: Ist das denn alles plausibel, was die Unternehmen da erzählen über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen? Und für Unternehmen, die die Grenzen haben, die ich gerade gesagt habe, also über 250 Beschäftigte, die müssen im Jahr 2026 das erste Mal über das Jahr 2025 berichten. Interessant wird darüber hinaus sein, zu gucken, ob die CSRD, also der Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD, zukünftig integriert werden kann mit dem Bericht nach dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz beziehungsweise andersherum, ob der Bericht nach dem Lieferkettengesetz in den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD integriert werden kann. Dazu gibt es gerade Beratungen auf deutscher Ebene in den Regierungskreisen und im Laufe des Aprils beziehungsweise im Mai wird da auch eine Entscheidung erwartet. Das bedeutet ganz konkret, dass Unternehmen in der Zukunft eventuell nicht mehr diesen getrennten Jahresbericht nach dem Lieferkettengesetz schreiben werden müssen, sondern das Unternehmen Unternehmen den verpflichtenden Lieferkettengesetzbericht eben in den Nachhaltigkeitsbericht integrieren werden können. Bedeutet potenziell weniger bürokratischer Aufwand. Das ist auf jeden Fall die Chance, die da dahinter steckt.

Heike Hunsmann: Also jetzt haben wir ganz schön viel über Compliance Sie haben jetzt über die Regeln gesprochen, die Unternehmen erst mal erfüllen müssen. Schließen wir doch vielleicht mit einem positiven Blick auf das Thema ab. Das Gesetz wird helfen, Umweltschutzstandards und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Das ist klar, aber vielleicht gibt es ja auch positive Aspekte für die Verbraucher.

00:34:47: Was ich wirklich sehen kann, ist – und wir hatten das vorhin schon angesprochen –, dass so die Beschwerden, die eingereicht wurden zu einzelnen Unternehmen, insbesondere in der Automobilbranche, aber auch bei Supermarktketten, dass die wirklich Wellen geschlagen haben. Wir als Verbraucher haben wirklich davon mitbekommen, zu sagen, da gibt es wirklich Organisationen, die beschweren sich, dass bestimmte Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette nicht einhalten. Diese Möglichkeit und auch die Verpflichtung, dem so dann nachzugehen, seitens der, in dem Fall jetzt des BAFA, die gab es vorher natürlich nicht. Und die fehlende Transparenz oder Aufmerksamkeit dazu hat dafür gesorgt, dass solche Themen dann oft so ein bisschen unter den Teppich gekehrt wurden. Das ist jetzt aber wirklich vorbei. Man merkt wirklich, da ist gesellschaftlich sieht man, dass darüber dann gesprochen wird und das ganze Verhalten dann entsprechend zu sanktionieren. Das liegt natürlich auf der einen Seite am BAFA, also an den Behörden, aber auf der anderen Seite natürlich auch an uns allen, also diese sogenannte gesellschaftliche license to operate, bestimmten Unternehmen zu entziehen, indem wir beispielsweise darauf achten, wo wir unsere Bananen einkaufen. Das ist eine Möglichkeit, die wir alle haben und danach zu entscheiden, ob wir das machen wollen oder nicht. Da gibt das Lieferkettengesetz, das deutsche, auf jeden Fall die Möglichkeit, das in Zukunft transparenter zu machen.

Heike Hunsmann: Okay, ich danke dir für diesen positiven Ausblick. Also in diesem Sinne ganz herzlichen Dank euch beiden für eure Zeit und vielleicht bis zu einer nächsten Episode.

00:36:10: Sehr gerne.

00:36:11: Danke schön. Sehr gerne. Vielen Dank.

Heike Hunsmann: Wir hatten ziemlich viele Abkürzungen in dieser Episode. Die packen wir euch alle in die Show Notes und fügen auch noch mal die Links zu den Gesetzen bei. Dann könnt ihr alles noch mal nachlesen.

00:36:13:

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